Waldbrandverordnung im Bezirk Zell am See
Wegen akuter Waldbrandgefahr gilt im gesamten Bezirk Zell am See (Pinzgau) ein striktes Feuer- und Rauchverbot. Jegliches Hantieren mit offenem Feuer sowie das Rauchen sind im Wald und in gefährdenden Bereichen strengstens untersagt.